Die Goldenen Regeln für die Weinherstellug

Oberstes Gebot bei der Getränkebereitung ist die Sauberkeit 

Nur gesunde und reife Früchte verarbeiten, faule Früchte aussondern, bei größeren Früchten, die Faulstellen herausschneiden !

Berührung des Saftes oder der Maische mit löslichen Metallen vermeiden !

Nach dem Mahlen oder Zerkleinern bei Saftgärung sofort abpressen, die groben Trubstoffe abtrennen !

Mostgewicht und Säurewert feststellen und gegebenenfalls auf die empfohlenen Mittelwerte einstellen !

Den frisch gepressten Saft sofort in den Gärbehälter einfüllen, die Maischen nach einer entsprechenden Einwirkzeit des Anti-Geliermittels !

Für Säfte einen Freiraum für die Schaumbildung von 8-15% lassen, bei Maischen bis zu 30 oder 40% !

Den Saft leicht ein schwefeln mit 0,5 bis 1 g Kaliumpyrosulfit je 10 Liter, Maischen mit 1,0 bis 1,5 g !

Reinzuchthefen, Antigeliermittel und Hefenährsalze zugeben und einmischen !

Nach Ende der Gärung den Jungwein vom Trub und der Hefe abziehen und dabei eine Schwefelung mit 0,5-1 g Kaliumpyrosulfit je 10 Liter vornehmen !

Nach weiterer Klärung gegebenenfalls den zweiten Abstich vornehmen, verbunden mit einer weiteren Schwefelung mit 0,5-1 g Kaliumpyrosulfit je 10 Liter

Weine, die nicht von selbst klären, werden nun nach Vorschrift geschönt.

Gerbstoffreiche Weine werden mit 2 bis 5 g Gelatine nach besonderer Vorschrift behandelt !

den geklärten und ausgebauten Wein in Flaschen oder spundvoll gehaltene Gebinde abfüllen und kühl lagern.